Gründe für die Wahl der Gesellschaftsform eG

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft bietet zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele überzeugende Besonderheiten. Die eG setzt auf Mitbestimmung, Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz.

Die Genossenschaft steht für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität – und für den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder. Sie ist eine Rechts- und Unternehmensform, die das gemeinsame wirtschaftliche Handeln fördert.

Besonderheiten der eingetragenen Genossenschaft:

  • Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. 
  • Mitglieder einer eG sind die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens. 
  • Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen. 
  • Zur Gründung einer eG sind bereits drei Personen ausreichend. 
  • Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der eG sein.
  • Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmens- bewertungen möglich. 
  • Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden. 
  • Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird. 
  • Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung. 
  • Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie den Jahresabschluss prüft. 
  • Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenz-sicherste Rechtsform in Deutschland.