Unsere Organe

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen.

 

Bei uns sind als ehrenamtliche Vorstände

  • Heiko Schiller (Oldenburg) und
  • Thorsten Schwengels (Bad Zwischenahn)

tätig. 

 

Zu Ihren Aufgaben gehört die eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft durch Vertretung nach außen und Geschäftsführung nach innen, wobei sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden haben.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen, die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen und nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören dürfen. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt.

 

Unserem Aufsichtsrat gehören an:

 

  • Dr. Arno Schilling (Aufsichtsratsvorsitzender)
  • Heiko Frohnwieser (stv. Aufsichtsratsvorsitzender)
  • Gerriet Gebken
  • Helmut Hogelücht
  • Jörg Pieper
  • Walter Schwengels

 

Zu Ihren Aufgaben zählen die Bestellung des Vorstandes, die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes, die Durchführung von Kontrollen und Revisionen, die Berichterstattung in der Generalversammlung, die Enthebung des Vorstandes aus seinem Amt sowie die Übernahme weiterer Aufgaben, wenn dies in der Satzung bestimmt wird.

 

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan unserer Genossenschaft. Jedes Mitglied hat auf der Generalversammlung eine Stimme. Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
  • Änderung der Satzung,
  • Genehmigung des Jahresabschlusses und der Verteilung von Gewinn und Verlust
  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Ausschluss von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates aus der Genossenschaft
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Bestimmung über Auflösung oder Verschmelzung der Genossenschaft